Art. 2 Abs. 1 32017D0864Ziele
Die allgemeinen Ziele des Europäischen Jahres bestehen darin, die Anstrengungen der Union, der Mitgliedstaaten sowie regionaler und lokaler Behörden zum Schutz,…
Erwägungsgrund 20 32017D0864Die Ausrufung eines Europäischen Jahres des Kulturerbes ist ein wirksames Mittel, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren, Informationen über bewährte…
Erwägungsgrund 8 32017D0864Das Kulturerbe ist über viele Jahrhunderte hinweg aus der Wechselwirkung zwischen den kulturellen Ausdrucksformen der verschiedenen Zivilisationen, die Europa…
Art. 3 Abs. 3 Buchst. b 32011D1194BESCHLUSS Nr. 1194/2011/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. November 2011 zur Schaffung einer Maßnahme der Europäischen Union für das Europäische Kulturerbe-Siegel
Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger Europas, insbesondere junger Menschen, für das gemeinsame Kulturerbe;
Art. 3 Abs. 1 Buchst. b 32017D0864Inhalt der Maßnahmen
Informationen, Ausstellungen, Bildungs- und Sensibilisierungskampagnen mit Beispielen aus Europas reichem Kulturerbe, um Werte wie die kulturelle Vielfalt und…