Erwägungsgrund 3 32017D0877
Rechtsakte der Union zur Umsetzung der Verträge können erlassen werdenzu Leitlinien, die die Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Beschäftigungspolitik berücksichtigen sollten; mit Bezug zum Europäischen Sozialfonds, dessen Ziel es ist, innerhalb der Union die berufliche Verwendbarkeit und die örtliche und berufliche Mobilität der Arbeitskräfte zu fördern sowie die Anpassung an die industriellen Wandlungsprozesse und an Veränderungen der Produktionssysteme insbesondere durch berufliche Bildung und Umschulung zu erleichtern; zur Beschreibung der Aufgaben, vorrangigen Ziele und Organisation der Strukturfonds, sofern die zu finanzierenden Maßnahmen den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Union stärken.