Erwägungsgrund 4 32017D0877
Rechtsakte der Union zur Umsetzung der Verträge, die der Unterstützung und Ergänzung der Tätigkeiten der Mitgliedstaaten dienen, können unter anderem in folgenden Bereichen erlassen werden: Arbeitsbedingungen, soziale Sicherheit und sozialer Schutz der Arbeitnehmer, Schutz der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsvertrags, Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer, Vertretung und kollektive Wahrnehmung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen, einschließlich der Mitbestimmung, berufliche Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen, Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und Modernisierung der Systeme des sozialen Schutzes. Solche Rechtsakte dürfen sich jedoch nicht auf das Arbeitsentgelt, das Koalitionsrecht, das Streikrecht oder das Aussperrungsrecht beziehen.