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Die Gruppe für Frequenzpolitik empfahl in ihrer Stellungnahme zu einer langfristigen Strategie für die künftige Nutzung des Höchstfrequenzbands (470-790 MHz) in der Europäischen Union vom 19. Februar 2015, dass ein unionsweit koordiniertes Vorgehen verfolgt werden sollte, um das 700-MHz-Band bis Ende 2020 für eine effektive Nutzung durch drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste bereitzustellen, wobei sie feststellte, dass die Mitgliedstaaten aus gebührend gerechtfertigten Gründen beschließen können, die Verfügbarkeit des Bandes um bis zu zwei Jahre zu verschieben. Darüber hinaus sollte die Verfügbarkeit des UHF-Bands unter 700 MHz für die Erbringung von Rundfunkdiensten bis 2030 sichergestellt werden.
In seinem Bericht an die Kommission empfahl Pascal Lamy, der Vorsitzende der hochrangigen Gruppe zur künftigen Nutzung des Höchstfrequenzbands (470-790 MHz),…
Die Mitgliedstaaten sollten aus gebührend gerechtfertigten Gründen die Bereitstellung des 700-MHz-Bands für terrestrische Systeme, die drahtlose breitbandige…
Ab dem 30. Juni 2020 gestatten die Mitgliedstaaten die Nutzung des Frequenzbands 694-790 MHz (im Folgenden „700-MHz-Band“) für terrestrische Systeme, die…
Die Mitgliedstaaten sorgen entsprechend dem nationalen Bedarf für die Verfügbarkeit — bis mindestens 2030 — des Frequenzbandes 470-694 MHz (im Folgenden…
Der schnell zunehmende drahtlose Breitbandverkehr und die wachsende wirtschaftliche, industrielle und soziale Bedeutung der digitalen Wirtschaft machen eine…
Aus der Nutzung des 700-MHz-Bands durch andere Anwendungen in Drittländern, wie sie durch internationale Übereinkünfte oder in nationalen Teilgebieten außerhalb…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.