Erwägungsgrund 1 32017D0899
Im Mehrjahresprogramm für die Funkfrequenzpolitik (RSPP), das mit dem Beschluss Nr. 243/2012/EU festgelegt wurde, gaben das Europäische Parlament und der Rat als Ziele vor, bis zum Jahr 2015 mindestens 1200 MHz an Funkfrequenzen, die für drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste in der Union geeignet sind, auszuweisen, die Weiterentwicklung innovativer Rundfunkdienste dadurch zu fördern, dass bei eindeutig nachgewiesenem Bedarf ausreichend Frequenzen für die satellitengestützte und terrestrische Bereitstellung solcher Dienste zur Verfügung gestellt werden, und genügend Frequenzen für die Programmproduktion und Sonderveranstaltungen (Programme Making and Special Events/PMSE) bereitzustellen.