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Einige Mitgliedstaaten haben bereits nationale Genehmigungsverfahren für die Nutzung des 700-MHz-Bands für bidirektionale terrestrische drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste eingeleitet oder abgeschlossen. Ein koordinierter Ansatz wird für die künftige Nutzung des 700-MHz-Bands benötigt, der auch eine langfristige Vorhersehbarkeit der Regulierung bietet, die vielfältigen Interessen der Mitgliedstaaten mit den Zielen des digitalen Binnenmarkts vereinbar macht und eine europäische Führungsrolle in Bezug auf technische Entwicklungen auf internationaler Ebene fördert. In diesem Zusammenhang sollten die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden, das 700-MHz-Band im Einklang mit dem Unionsrecht und den nationalen Rechtsvorschriften rasch umzuwidmen.
Aus der Nutzung des 700-MHz-Bands durch andere Anwendungen in Drittländern, wie sie durch internationale Übereinkünfte oder in nationalen Teilgebieten außerhalb…
Wenn die Mitgliedstaaten die Nutzung des 700-MHz-Bands genehmigen oder bestehende Rechte zur Nutzung des 700-MHz-Bands ändern, tragen sie der Notwendigkeit, die…
Die Mitgliedstaaten sollten aus gebührend gerechtfertigten Gründen die Bereitstellung des 700-MHz-Bands für terrestrische Systeme, die drahtlose breitbandige…
Die Nutzung des 700-MHz-Bands für terrestrische drahtlose breitbandige elektronische Kommunikationsdienste sollte so bald wie möglich einer flexiblen…
Ab dem 30. Juni 2020 gestatten die Mitgliedstaaten die Nutzung des Frequenzbands 694-790 MHz (im Folgenden „700-MHz-Band“) für terrestrische Systeme, die…
Es ist wichtig, dass eine langfristige regulatorische Vorhersehbarkeit für DVB-T in Bezug auf den Zugang zum UHF-Band unter 700 MHz verwirklicht wird, wobei dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.