Erwägungsgrund 3 32017D0955
Die Vorschriften über die Befugnisse und die Zusammensetzung der Beratungsgremien und technischen Fachgruppen müssen insbesondere in Bezug auf die Art der von der Kommission benannten Sachverständigen überarbeitet werden, um mehr Transparenz sowie die Vereinbarkeit und Kohärenz mit der Rahmenregelung für Expertengruppen der Kommission zu gewährleisten und — soweit möglich — zu einer ausgewogenen Vertretung der einschlägigen Fachbereiche und Interessengebiete sowie einem optimalen Gleichgewicht zwischen Männern und Frauen beizutragen.