Erwägungsgrund 5 32017D0955
Die zur Durchführung der Entscheidung 2008/376/EG erforderlichen Maßnahmen sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassen werden.
Die zur Durchführung der Entscheidung 2008/376/EG erforderlichen Maßnahmen sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassen werden.