Art. 1 Nr. 6 Buchst. d 32026R1743VERORDNUNG (EU) 2026/1743 DES RATES vom 10. Juli 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer in Bezug auf den Zugang der Europäischen Staatsanwaltschaft und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung zu mehrwertsteuerrelevanten Informationen auf Unionsebene
ab dem 1. Juli 2030 zu den in Artikel 24g Absatz 2 dieser Verordnung genannten Informationen.
Art. 1 32017D2426BESCHLUSS (GASP) 2017/2426 DES RATES vom 21. Dezember 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 1 des Beschlusses 2014/512/GASP erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 28 Buchst. d 32025R0914VERORDNUNG (EU) 2025/914 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Mai 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2016/1011 bezüglich des Geltungsbereichs der Vorschriften für Referenzwerte, der Verwendung in der Union von Referenzwerten, die von einem in einem Drittstaat angesiedelten Administrator bereitgestellt werden, und bestimmter Meldepflichten (Text von Bedeutung für den EWR)
In Absatz 3a Satz 1 werden die Worte „Artikel 18a Absatz 3 und Artikel 54 Absatz 7“ durch die Worte „Artikel 54 Absatz 7“ ersetzt.
Art. 1 32026D1437BESCHLUSS (GASP) 2026/1437 DES RATES vom 25. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2014/512/GASP erhält folgende Fassung:
Art. 4 Nr. 7 32026L0470RICHTLINIE (EU) 2026/470 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Februar 2026 zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen (Text von Bedeutung für den EWR)
In Artikel 9 wird folgender Absatz angefügt: