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Da 2016 keine weiteren strukturellen Maßnahmen verlangt werden sollten, würde eine einjährige Verlängerung der Frist zur Korrektur des übermäßigen Defizits, wie sie nach der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 die Regel ist, eine Verbesserung des strukturellen Saldos im Jahr 2017 voraussetzen, was das Wachstum zu sehr beeinträchtigen würde. Die zur Korrektur des übermäßigen Defizits eingeräumte Frist sollte deshalb um zwei Jahre verlängert werden.
Der Rat kann auf Empfehlung der Kommission beschließen, eine geänderte Empfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV anzunehmen, sofern In der geänderten Empfehlung…
Bei der Prüfung, ob die Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits verlängert werden soll, sollte insbesondere berücksichtigt werden, ob ein schwerer…
Am 27. April 2009 entschied der Rat nach Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), dass in Spanien ein übermäßiges…
Am 12. Juli 2016 stellte der Rat gemäß Artikel 126 Absatz 8 des Vertrags fest, dass Portugal auf die Empfehlung des Rates vom 21. Juni 2013 hin keine wirksamen…
Am 21. Juni 2013 richtete der Rat auf der Grundlage des Artikels 126 Absatz 7 des Vertrags eine neue Empfehlung an Frankreich, mit der die Frist für die…
Die Verfahrensfristen für Entscheidungen des Rates im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit sollten verlängert werden, damit der betreffende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.