Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für Mitgliedstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden, sollte der Rat auf Empfehlung der Kommission weiterhin die Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits verlängern können, wenn er gemäß der Verordnung (EU) 2024/1263 das Vorliegen eines schweren Konjunkturabschwungs im Euro-Währungsgebiet oder in der Union insgesamt feststellt, oder wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sich der Kontrolle der Regierung entziehen und die öffentliche Finanzlage eines einzelnen Mitgliedstaats gemäß der Verordnung (EU) 2024/1263 erheblich beeinträchtigen, sofern dies die mittelfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen nicht gefährdet.
Der Rat kann auf Empfehlung der Kommission beschließen, eine geänderte Empfehlung nach Artikel 126 Absatz 7 AEUV anzunehmen, sofern In der geänderten Empfehlung…
Bei der Prüfung, ob die Frist für die Korrektur des übermäßigen Defizits verlängert werden soll, sollte insbesondere berücksichtigt werden, ob ein schwerer…
Die zusätzlichen Berichtspflichten der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist und die Gegenstand eines Defizitverfahrens sind, sollten einen besseren…
Gemäß den Artikeln 24 und 25 der Verordnung (EU) 2024/1263 könnte der Rat den Mitgliedstaaten auf Empfehlung der Kommission gestatten, im Falle eines schweren…
Wenn der betreffende Mitgliedstaat im Anschluss an eine Empfehlung nach Artikel 104 Absatz 7 des Vertrags oder eine Inverzugsetzung nach Artikel 104 Absatz 9…
Die Verfahrensfristen für Entscheidungen des Rates im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit sollten verlängert werden, damit der betreffende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.