Erwägungsgrund 10 32013R0473
Durch verzerrte und unrealistische makroökonomische Prognosen und Haushaltsprognosen können die Wirksamkeit der Haushaltsplanung erheblich beeinträchtigt und damit das Bemühen um Haushaltsdisziplin unterminiert werden. Unverzerrte und realistische makroökonomische Prognosen können von unabhängigen Einrichtungen oder gegenüber den Haushaltsbehörden eines Mitgliedstaats funktionell eigenständigen Einrichtungen bereitgestellt werden, wobei diese Einrichtungen auf nationale Rechtsvorschriften gestützt sein sollten, mit denen ein hohes Maß an funktioneller Eigenständigkeit und Rechenschaftspflicht sichergestellt ist. Auf solche Prognosen sollte während des gesamten Haushaltsverfahrens zurückgegriffen werden.