Beschluss (EU) 2018/1030 des Rates vom 13. Juli 2018 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Neuseeland nach Artikel XXIV:6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union
Am 15. Juli 2013 ermächtigte der Rat die Kommission, im Zuge des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union mit bestimmten anderen Mitgliedstaaten der Welthandelsorganisation Verhandlungen nach Artikel XXIV:6 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 aufzunehmen.
Erwägungsgrund 1 32018D1030
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