Erwägungsgrund 4 32018D1030
Das Abkommen wurde — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — nach Maßgabe des Beschlusses (EU) 2017/1363 des Rates am 13. März 2018 im Namen der Union unterzeichnet.
Das Abkommen wurde — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — nach Maßgabe des Beschlusses (EU) 2017/1363 des Rates am 13. März 2018 im Namen der Union unterzeichnet.