Beschluss (EU) 2018/1030 des Rates vom 13. Juli 2018 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und Neuseeland nach Artikel XXIV:6 und Artikel XXVIII des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 im Zusammenhang mit der Änderung der Zugeständnisse in der Liste der Republik Kroatien im Zuge ihres Beitritts zur Europäischen Union
Die Verhandlungen wurden von der Kommission im Rahmen der Verhandlungsrichtlinien des Rates geführt.
Erwägungsgrund 2 32018D1030
Erwägungsgrund 2 32018D1030Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen