Art. 2 32018D1031BESCHLUSS (EU) 2018/1031 DES RATES vom 13. Juli 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Albanien
Der Wortlaut der gemeinsamen Erklärung, die diesem Beschluss beigefügt ist, wird im Namen der Union genehmigt.
Art. 2 32018D1869BESCHLUSS (EU) 2018/1869 DES RATES vom 26. November 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Befreiung der Inhaber von Diplomatenpässen, Dienstpässen oder sonstigen amtlichen Pässen von der Visumpflicht bei kurzfristigen Aufenthalten
Der diesem Beschluss angefügte Wortlaut der Erklärung sowie der dem Abkommen beigefügte Wortlaut der gemeinsamen Erklärungen werden im Namen der Union…
Art. 2 32019D0453BESCHLUSS (EU) 2019/453 DES RATES vom 19. März 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und Montenegro über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Montenegro
Die diesem Beschluss beigefügte gemeinsame Erklärung wird im Namen der Union genehmigt.
Art. 2 32019D0634BESCHLUSS (EU) 2019/634 DES RATES vom 9. April 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Bosnien und Herzegowina
Die diesem Beschluss beigefügte gemeinsame Erklärung wird im Namen der Union genehmigt.
Art. 2 32015D1032BESCHLUSS (EU) 2015/1032 DES RATES vom 7. Mai 2015 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Commonwealth Dominica über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte und über die vorläufige Anwendung dieses Abkommens
Die diesem Beschluss beigefügten Erklärungen werden im Namen der Union genehmigt.