Art. 4 32018D1031BESCHLUSS (EU) 2018/1031 DES RATES vom 13. Juli 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Albanien
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32018D1485BESCHLUSS (EU) 2018/1485 DES RATES vom 28. September 2018 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkts zu den Änderungen der Anlagen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32018D1535BESCHLUSS (EU) 2018/1535 DES RATES vom 28. September 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32019D0634BESCHLUSS (EU) 2019/634 DES RATES vom 9. April 2019 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Bosnien und Herzegowina
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32018D2024BESCHLUSS (EU) 2018/2024 DES RATES vom 22. Mai 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten — und über die vorläufige Anwendung des Dritten Zusatzprotokolls zum Abkommen über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Mexikanischen Staaten andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32014D0334BESCHLUSS DES RATES vom 19. Mai 2014 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Demokratischen Republik São Tomé und Príncipe (2014/334/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.