Erwägungsgrund 3 32018D1034Bei der letzten Aktualisierung der dem Übereinkommen zugrunde liegenden Rechtsvorschriften der Union durch den Beschluss Nr. 1/2011 des Gemeinsamen Ausschusses…
Erwägungsgrund 1 32013D0455BESCHLUSS DES RATES vom 9. Juli 2013 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Fürstentum Monaco über die Anwendung bestimmter Rechtsakte der Gemeinschaft auf dem Gebiet des Fürstentums Monaco eingesetzten Gemischten Ausschuss zu vertretenden Standpunkts (2013/455/EU)
Seit Inkrafttreten des Abkommens am 1. Mai 2004 hat die Union eine Reihe von Rechtsakten erlassen, die in den Anwendungsbereich des Abkommens fallen, und einige…
Erwägungsgrund 3 32018D0495BESCHLUSS (EU) 2018/495 DER KOMMISSION vom 22. März 2018 zur Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Staat Vatikanstadt
Einige neue einschlägige Rechtsakte und Vorschriften der Union sowie einige Änderungen bestehender Rechtsakte wurden erlassen und müssen in den Anhang…
Erwägungsgrund 3 32018D0493BESCHLUSS (EU) 2018/493 DER KOMMISSION vom 22. März 2018 zur Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra
Einige neue einschlägige Rechtsakte und Vorschriften der Union sowie einige Änderungen bestehender Rechtsakte wurden erlassen und müssen in den Anhang…
Erwägungsgrund 3 32018D0492BESCHLUSS (EU) 2018/492 DER KOMMISSION vom 22. März 2018 zur Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Einige neue einschlägige Rechtsakte und Vorschriften der Union sowie einige Änderungen bestehender Rechtsakte wurden erlassen und müssen in den Anhang…
Erwägungsgrund 3 32009D0243BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 3. März 2009 über den Standpunkt der Gemeinschaft zu dem Beschluss Nr. 1/2008 des Gemischten Ausschusses „Gemeinsamer europäischer Luftverkehrsraum“, der gemäß dem Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Island, Kroatien, Montenegro, Norwegen, Rumänien, Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums eingesetzt wurde, zur Änderung von Anhang I des Übereinkommens (2009/243/EG)
Seit der Unterzeichnung des Übereinkommens wurden neue gemeinschaftliche Rechtsvorschriften erlassen, die für die Durchführung des Übereinkommens von Belang…