Erwägungsgrund 2 32018D0104
Diese Verhandlungen wurden erfolgreich abgeschlossen, und das Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (im Folgenden „Abkommen“) wurde am 21. März 2017 paraphiert.