Beschluss (EU) 2018/104 des Rates vom 20. November 2017 über die Unterzeichnung, im Namen der Union, und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 6 32018D0104
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