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Die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP des Rates wird wie folgt geändert:
Artikel 3 erhält folgende Fassung: Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation Vizeadmiral Antonio MARTORELL LACAVE wird mit Wirkung vom 29. März 2019 um 12.00 Uhr MEZ als Nachfolger von Generalmajor Charlie STICKLAND OBE RM zum Befehlshaber der EU-Operation ernannt.“
Artikel 4 erhält folgende Fassung: Bestimmung des operativen Hauptquartiers der EU
In Artikel 14 wird folgender Absatz angefügt:
Folgender Artikel wird eingefügt: Vorübergehende Finanzregelung (1) Ab 1. September 2018 werden von dem in Artikel 3 ernannten Befehlshaber der EU-Operation und von dem in Artikel 4 Absatz 2 bestimmten operativen Hauptquartier der EU getätigte Ausgaben gemäß dem Beschluss (GASP) 2015/528 finanziert. (2) Der Rat ermächtigt Spanien und Frankreich zur Vorfinanzierung gemeinsamer Kosten, die gemäß Absatz 1 entstehen, und zur Beantragung einer Erstattung dieser Kosten gemäß Artikel 27 des Beschlusses (GASP) 2015/528 des Rates.“
Artikel 16 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
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