Erwägungsgrund 7 32018D1083
Die Mitgliedstaaten, welche die neuen Führungsstrukturen bereitstellen, sollten in den Genuss der Finanzierung der gemeinsamen Kosten gemäß dem Beschluss (GASP) 2015/528 des Rates über einen Mechanismus zur Verwaltung der Finanzierung der gemeinsamen Kosten der Operationen der Union mit militärischen oder verteidigungspolitischen Bezügen kommen.