Beschluss (EU) 2018/1195 des Rates vom 16. Juli 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Protokolls über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zum Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen) (Text von Bedeutung für den EWR)
Um übermäßige Verzögerungen zu vermeiden und analog zu den Vorschriften des Interbus-Übereinkommens sieht das Protokoll für diejenigen Vertragsparteien, die es genehmigt oder ratifiziert haben, vor, dass es in Kraft tritt, nachdem es von vier Vertragsparteien, einschließlich der Union, genehmigt oder ratifiziert wurde.
Erwägungsgrund 6 32018D1195
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