Beschluss (EU) 2018/1195 des Rates vom 16. Juli 2018 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — eines Protokolls über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zum Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen) (Text von Bedeutung für den EWR)
Am 5. Dezember 2014 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Protokoll zum Interbus-Übereinkommen (im Folgenden: „Protokoll“) mit der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Moldau, Montenegro, der Republik Türkei und der Ukraine.
Erwägungsgrund 2 32018D1195
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