Erwägungsgrund 2 32018D0145
Das Übereinkommen wurde am 9. Juni 2006 im Namen der Gemeinschaft — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — nach Maßgabe des Beschlusses 2006/682/EG des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterzeichnet.