Beschluss (EU) 2018/145 des Rates vom 9. Oktober 2017 über den Abschluss — im Namen der Union — eines Übereinkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, der Republik Albanien, Bosnien und Herzegowina, der Republik Bulgarien, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, der Republik Island, der Republik Kroatien, der Republik Montenegro, dem Königreich Norwegen, Rumänien, der Republik Serbien und der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen in Kosovo zur Schaffung eines gemeinsamen europäischen Luftverkehrsraums
Hinsichtlich der Änderungen von Anhang I des Übereinkommens, die lediglich die Aufnahmen von Rechtsvorschriften der Union in diesen Anhang betreffen und von dem nach Artikel 18 des Übereinkommens eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss anzunehmen sind, sollte der Kommission die Befugnis erteilt werden, nach Konsultation des vom Rat eingesetzten Besonderen Ausschusses solche Änderungen im Namen der Union zu genehmigen.
Erwägungsgrund 5 32018D0145
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