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Artikel 2 des Beschlusses 2006/682/EG enthält Bestimmungen über die Festlegung der Standpunkte im Gemeinsamen Ausschuss während der vorläufigen Anwendung des Übereinkommens. In Anbetracht des Urteils des Gerichtshofs vom 28. April 2015 in der Rechtssache C-28/12, Kommission gegen Rat sollten diese Bestimmungen ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Beschlusses nicht mehr angewendet werden.
Die Artikel 2 bis 5 des Beschlusses 2006/959/EG enthalten Bestimmungen über die Beschlussfassung des Rates in Bezug auf verschiedene im Abkommen aufgeführte…
Artikel 2 des Beschlusses 2006/682/EG wird ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Beschlusses nicht mehr angewendet.
Die Artikel 3 und 4 des Beschlusses 2010/417/EG enthalten Bestimmungen über die Beschlussfassung und die Vertretung in Bezug auf verschiedene in dem Abkommen…
Die vorliegende Verordnung ersetzt den Beschluss 2010/252/EU des Rates , der vom Gerichtshof der Europäischen Union (im Folgenden „Gerichtshof“) mit Urteil vom…
Die Artikel 2 bis 5 des Beschlusses 2006/959/EG werden ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Beschlusses nicht mehr angewendet.
In seinem Urteil vom 10. Januar 2006 in der Rechtssache C-94/03 (Kommission gegen Rat) erklärte der Gerichtshof den Beschluss 2003/106/EG für nichtig, da er…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.