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Daher ist es zweckmäßig, den im CETA-Ausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt anhand des beigefügten Beschlussentwurfs zur Erstellung von Listen mit Personen, die willens sind, als Mitglieder der Sachverständigengruppen gemäß Kapitel dreiundzwanzig und Kapitel vierundzwanzig des Abkommens zu fungieren, festzulegen —
Der Standpunkt, der im Namen der Union in der ersten Sitzung des CETA-Ausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung, der mit dem umfassenden Wirtschafts-…
Gemäß den Artikeln 23.10 und 24.15 des Abkommens, soll der CETA-Ausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung in seiner ersten Sitzung einen Beschluss zur…
Es ist zweckmäßig, den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur Geschäftsordnung des Unterausschusses für Handel und nachhaltige Entwicklung und der…
Nach Artikel 24.15 Absatz 6 des Abkommens erstellt der CETA-Ausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung eine Liste mit mindestens neun Personen, die…
Um die Wirksamkeit der Bestimmungen des Kapitels 13 zu gewährleisten, ist es zweckmäßig, den im Unterausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“ EU-Ukraine…
Nach Artikel 23.10 Absatz 6 des Abkommens erstellt der CETA-Ausschuss für Handel und nachhaltige Entwicklung eine Liste mit mindestens neun Personen, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.