Beschluss (EU) 2018/1485 des Rates vom 28. September 2018 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union zu vertretenden Standpunkts zu den Änderungen der Anlagen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und der dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen (ADN) beigefügten Verordnung
Alle vorgeschlagenen Änderungen sind gerechtfertigt und sinnvoll und sollten daher von der Union unterstützt werden. Daher sollte der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt bezüglich der vorgeschlagenen Änderungen der Anlagen zum ADR und der dem ADN beigefügten Verordnung gemäß der Anlage zu diesem Beschluss festgelegt werden —
Erwägungsgrund 7 32018D1485
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