Art. 1 32018D0160
Die durch das Gesetz vom 6. Juli 2016 über die Steuer auf den Einzelhandelsverkauf eingeführte Einzelhandelssteuer mit der progressiven Steuersatzstruktur stellt eine staatliche Beihilfe dar, die im Sinne des Artikels 107 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar ist, und wurde von Polen unter Verstoß gegen Artikel 108 Absatz 3 dieses Vertrags rechtswidrig in Kraft gesetzt.