Beschluss (EU) 2018/1601 des Rates vom 15. Oktober 2018 über den im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 73. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt und auf der 100. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses im Hinblick auf die Verabschiedung der Änderungen der Regel 14 in Anlage VI des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und des Internationalen Codes für das erweiterte Prüfungsprogramm für Besichtigungen von Massengutfrachtern und Öltankschiffen in der Fassung von 2011 zu vertretenden Standpunkt
Die Änderungen der Regel 14 in Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens über das Verbot der Beförderung von nichtkonformem Heizöl für den Antrieb oder den Betrieb an Bord eines Schiffes sollten eine konsequente Durchsetzung der in der Regel 14.1.3 der Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens festgelegten Brennstoff-Norm gewährleisten, die am 1. Januar 2020 in Kraft tritt.
Erwägungsgrund 6 32018D1601
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