Beschluss (EU) 2018/1601 des Rates vom 15. Oktober 2018 über den im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 73. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt und auf der 100. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses im Hinblick auf die Verabschiedung der Änderungen der Regel 14 in Anlage VI des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und des Internationalen Codes für das erweiterte Prüfungsprogramm für Besichtigungen von Massengutfrachtern und Öltankschiffen in der Fassung von 2011 zu vertretenden Standpunkt
Die Änderungen des ESP-Codes von 2011 sollten redaktionelle Änderungen des Codes beinhalten, die alle obligatorischen Anforderungen festlegen und die Tabellen und Formulare verbessern, wobei die redaktionellen Änderungen die neuen wesentlichen Anforderungen berücksichtigen sollten, um den jüngsten Aktualisierungen der Z10-Reihe der Einheitlichen Vorschriften des Internationalen Verbands der Klassifikationsgesellschaften gerecht zu werden.
Erwägungsgrund 7 32018D1601
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