Erwägungsgrund 5 32018D1663
Es empfiehlt sich, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im CESNI und in der ZKR zu vertreten ist, da die Standards für Berufsqualifikationen den Inhalt des Unionsrechts, insbesondere die Richtlinie (EU) 2017/2397 des Europäischen Parlaments und des Rates, maßgeblich beeinflussen werden und aufgrund der für die ZKR geltenden Vorschriften Rechtswirkung entfalten werden, wenn die ZKR diese Standards verabschiedet.