Erwägungsgrund 6 32018D1663
Es ist wichtig, die technischen Vorschriften für Besatzungsmitglieder im Rahmen der unterschiedlichen Rechtsordnungen in Europa so weit wie möglich zu harmonisieren, um die Mobilität zu erleichtern, die Sicherheit der Schifffahrt sowie den Schutz menschlichen Lebens und der Umwelt zu gewährleisten. Insbesondere sollten Mitgliedstaaten, die auch Mitglieder der ZKR sind, befugt sein, Beschlüsse zur Harmonisierung der ZKR-Vorschriften mit den in der Union geltenden Vorschriften zu unterstützen.