Erwägungsgrund 8 32018D1663
Mit Wirkung vom 18. Januar 2022 verweist Artikel 32 der Richtlinie (EU) 2017/2397 direkt auf die vom CESNI festgelegten Standards für Berufsqualifikationen. Der Kommission wird die Befugnis übertragen, den gesamten Wortlaut dieser Standards in delegierte Rechtsakte aufzunehmen, einschlägige Verweise einzufügen oder zu aktualisieren und das Anwendungsdatum festzusetzen.