Erwägungsgrund 6 32020D1544BESCHLUSS (EU) 2020/1544 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2020 zur Änderung der Entscheidung 2003/17/EG des Rates hinsichtlich der Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Getreidesaatgutvermehrungsbeständen in der Ukraine sowie der Gleichstellung von in der Ukraine erzeugtem Getreidesaatgut
Die Entscheidung 2003/17/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 8 32022D0871BESCHLUSS (EU) 2022/871 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 30. Mai 2022 zur Änderung der Entscheidung 2003/17/EG des Rates hinsichtlich ihrer Geltungsdauer und hinsichtlich der Gleichstellung von Feldbesichtigungen von Getreidesaatgutvermehrungsbeständen und Öl- und Faserpflanzensaatgutvermehrungsbeständen in Bolivien sowie der Gleichstellung von in Bolivien erzeugtem Getreidesaatgut sowie Öl- und Faserpflanzensaatgut (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Entscheidung 2003/17/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 14 32021D1207BESCHLUSS (EU) 2021/1207 DES RATES vom 19. Juli 2021 zur Änderung der Entscheidung 2003/77/EG zur Festlegung der mehrjährigen Finanzleitlinien für die Verwaltung des Vermögens der EGKS in Abwicklung und, nach Abschluss der Abwicklung, des Vermögens des Forschungsfonds für Kohle und Stahl
Die Entscheidung 2003/77/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 13 32021D0537BESCHLUSS (EU) 2021/537 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. März 2021 zur Änderung der Entscheidungen 2003/17/EG und 2005/834/EG des Rates im Hinblick auf die Gleichstellung von Feldbesichtigungen im Vereinigten Königreich und die Gleichstellung von im Vereinigten Königreich durchgeführten Kontrollen von Erhaltungszüchtungen landwirtschaftlicher Pflanzenarten (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Entscheidungen 2003/17/EG und 2005/834/EG sollten daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 17 32017R2392VERORDNUNG (EU) 2017/2392 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Dezember 2017 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zur Aufrechterhaltung der derzeitigen Einschränkung ihrer Anwendung auf Luftverkehrstätigkeiten und zur Vorbereitung der Umsetzung eines globalen marktbasierten Mechanismus ab 2021
Die Richtlinie 2003/87/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 12 32015D1814BESCHLUSS (EU) 2015/1814 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Oktober 2015 über die Einrichtung und Anwendung einer Marktstabilitätsreserve für das System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union und zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Richtlinie 2003/87/EG sollte daher entsprechend geändert werden —