Erwägungsgrund 2 32018D1701
Die Ziele der vorgeschlagenen Bürgerinitiative betreffen Folgendes: „Für Vegetarier und Veganer ist es in der gesamten EU schwierig festzustellen, ob Lebensmittel für sie geeignet sind. Vor dem Kauf eines Lebensmittelprodukts müssen sie die Zutatenliste durchgehen, um herauszufinden, ob ein Produkt infrage kommt. Dabei ist äußerst genau auf solche Inhaltsstoffe zu achten, die sowohl pflanzlichen als auch tierischen Ursprungs sein können. Erschwerend kommt hinzu, dass es in der EU keinen einheitlichen Sprachgebrauch gibt. Wir schlagen daher Rechtsvorschriften vor, nach denen alle Lebensmittel mit einem von drei einfachen Piktogrammen als „nicht-vegetarisch“, „vegetarisch“ oder „vegan“ gekennzeichnet werden.“