Erwägungsgrund 5 32018D1701
Nach Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) kann ein Rechtsakt der Union zur Umsetzung der Verträge erlassen werden, um die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten, die die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts zum Gegenstand haben, anzugleichen.