Erwägungsgrund 6 32018D1701
Aus diesen Gründen liegt die geplante Bürgerinitiative im Einklang mit Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b nicht offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union zur Umsetzung der Verträge der Verordnung vorzulegen.