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Die Obergrenze für die Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2020 wird auf 4 900 000 000 EUR festgesetzt. Davon entfallen 4 600 000 000 EUR auf die Kommission und 300 000 000 EUR auf die EIB.
Die Obergrenze für die Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2020 wird auf 4 700 000 000 EUR herabgesetzt. Davon entfallen 4 400 000 000 EUR…
Mit dem Beschluss (EU) 2017/2171 des Rates wurde die Obergrenze für die Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für 2019 auf 4 600 000 000 EUR für die…
Die Obergrenze des Jahresbeitrags der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2018 beträgt 4 550 000 000 EUR für die Kommission und 250 000 000 EUR für die EIB.
Die Obergrenze für die Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2019 liegt bei 4 900 000 000 EUR. Davon gehen 4 600 000 000 EUR an die Kommission…
Mit dem Beschluss (EU) 2016/2026 des Rates wurde die Obergrenze für die Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für 2018 auf 4 550 000 000 EUR für die…
Die Höhe der Jahresbeiträge der Mitgliedstaaten zum EEF für das Jahr 2019 wird auf 4 700 000 000 EUR festgesetzt. Davon entfallen 4 400 000 000 EUR auf die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.