Beschluss (EU) 2018/1838 des Rates vom 19. November 2018 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in der Zusammensetzung „Handel“ zu vertretenden Standpunkts
Der Beschluss des Assoziationsausschusses sollte nach seiner Annahme veröffentlicht werden —
Erwägungsgrund 5 32018D1838
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