Erwägungsgrund 6 32018D1905
Zwar bedauert die Europäische Kommission die Entscheidung des Vereinigten Königreichs, aus der Europäischen Union auszutreten, wie Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, am 24. Juni 2016 gemeinsam mit Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments, Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rates, und Mark Rutte, Inhaber des Vorsitzes im Rat der Europäischen Union, erklärt hat, jedoch gibt es in den Verträgen keine Rechtsgrundlage für den Erlass eines Rechtsakts zum internen Beschlussfassungsprozess eines Mitgliedstaats im Zusammenhang mit der Mitteilung der Absicht dieses Mitgliedstaats, nach Artikel 50 EUV aus der Union auszutreten.