Erwägungsgrund 7 32018D1905
Aus diesen Gründen liegt die geplante Bürgerinitiative „EU-weites Referendum der europäischen Bürger, ob das Vereinigte Königreich bleiben oder austreten soll!“ im Sinne des Artikels 4 Absatz 2 Buchstabe b in Verbindung mit Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung offenkundig außerhalb des Rahmens, in dem die Kommission befugt ist, einen Vorschlag für einen Rechtsakt der Union vorzulegen, um die Verträge umzusetzen —