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Nach seinem Artikel 23.5 ist dieses Abkommen nicht dahin gehend auszulegen, dass es Rechte oder Pflichten für Personen begründet; dies gilt unbeschadet derjenigen Rechte und Pflichten, die Personen aus anderem Völkerrecht erwachsen. Das Abkommen kann daher vor Gerichten der Union oder der Mitgliedstaaten nicht unmittelbar geltend gemacht werden.
Das Abkommen ist nicht so auszulegen, als begründe es Rechte oder Pflichten, die vor Gerichten der Union oder der Mitgliedstaaten unmittelbar geltend gemacht…
Nach Artikel 30.6 Absatz 1 des Abkommens begründet das Abkommen keine Rechte oder Pflichten, die vor den Gerichten der Union oder der Mitgliedstaaten…
Das Abkommen ist nicht so auszulegen, als begründe es Rechte oder Pflichten, die vor Gerichten der Union oder der Mitgliedstaaten unmittelbar geltend gemacht…
Nach Artikel 30.6 Absatz 1 des Abkommens begründet das Abkommen keine Rechte oder Pflichten, die vor den Gerichten der Union oder der Mitgliedstaaten…
Das Abkommen ist nicht so auszulegen, als begründe es Rechte oder Pflichten, die vor Gerichten der Union oder der Mitgliedstaaten unmittelbar geltend gemacht…
Das Abkommen ist nicht so auszulegen, als begründe es Rechte oder Pflichten, die vor Gerichten der Union oder der Mitgliedstaaten unmittelbar geltend gemacht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.