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Die Kommission hat kürzlich die indirekten Anbindungen an das Benachrichtigungssystem TACHOnet geprüft und ist zu dem Schluss gelangt, dass sie nicht dasselbe Sicherheitsniveau wie TESTA aufweisen. Insbesondere gibt es keine ausreichende Gewähr für Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit der Informationen, die über indirekte Anbindungen ausgetauscht werden. Die indirekte Anbindung an TACHOnet sollte daher durch eine sichere Anbindung ersetzt werden.
Die Kommission prüft mögliche Probleme auf dem Gebiet der Netz- und Informationssicherheit und schlägt geeignete Änderungen zu Anhang III zur Verbesserung der…
Die Anbindung an das Benachrichtigungssystem TACHOnet erfolgt derzeit entweder direkt über einen Anschluss an TESTA (Trans European Services for Telematics…
Es ist nötig, dass die Kommission die Bestimmungen über die Sicherheit der von ihr verwendeten Kommunikations- und Informationssysteme überprüft und auf den…
Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre nationalen elektronischen Fahrerkartenregister durch das…
Es ist nicht länger gerechtfertigt, dass die Kommission bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der Kommunikationsinfrastruktur der Systeme behält und diese…
Als gemeinsame Kommunikationsinfrastruktur für den Austausch von Strafregisterinformationen sollten die gesicherten transeuropäischen Telematikdienste für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.