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Nach seiner am 21. November 2018 (C(2018)7707) aktualisierten Charta ist der Auditbegleitausschuss ein Beratungsgremium, das die Kommission bei der Erfüllung ihrer in den Verträgen und anderen Rechtsinstrumenten verankerten Verpflichtungen [Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046] unterstützt, indem er die Unabhängigkeit des IAS sicherstellt, die Qualität der internen Audittätigkeiten kontrolliert und dafür sorgt, dass die Kommissionsdienststellen den Auditempfehlungen ordnungsgemäß Rechnung tragen und sich diese in angemessenen Folgemaßnahmen niederschlagen. Auf diese Weise trägt der Auditbegleitausschuss insgesamt zur weiteren Verbesserung der Effektivität und Effizienz der Kommission bei der Verwirklichung ihrer Ziele bei und erleichtert die Aufsicht des Kollegiums über die Steuerung, das Risikomanagement und die internen Kontrollmaßnahmen der Kommission. Der Auditbegleitausschuss ist verantwortlich für alle seine Verarbeitungsprozesse nach Artikel 123 der Haushaltsordnung.
Die Kommission wird von dem nach Artikel 21 der Richtlinie 96/48/EG des Rates eingesetzten Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne…
Die Kommission wird von dem nach Artikel 51 der Richtlinie (EU) 2016/797 eingesetzten Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der…
Die Kommission wird von dem gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Richtlinie 2000/60/EG eingesetzten Ausschuss unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne…
Der Dienst führt die internen Audittätigkeiten gemäß Artikel 117 bis 123 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 sowie gemäß seiner Charta durch . Zu diesem…
Die Kommission hat durch den oben genannten Beschluss 94/140/EG einen kommissionsinternen Beratenden Ausschuss für die Koordinierung der Betrugsbekämpfung…
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hat der Überwachungsausschuss des Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.