Erwägungsgrund 9 32008L0105
Die Mitgliedstaaten sollten die verfügbaren Kenntnisse und Daten über die Quellen der prioritären Stoffe und die Verschmutzungswege verbessern, um Optionen für eine gezielte und wirksame Reduzierung zu ermitteln. Die Mitgliedstaaten sollten unter anderem — je nach Zweckmäßigkeit — Sedimente und Biota mit angemessener Frequenz überwachen, damit genügend Daten für eine zuverlässige langfristige Trendermittlung jener prioritären Stoffe, die sich in Sedimenten und/oder Biota ansammeln, gesammelt werden. Die Ergebnisse der Überwachung, einschließlich der Überwachung von Sedimenten und Biota, sollten, wie in Artikel 3 der Entscheidung Nr. 2455/2001/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2001 zur Festlegung der Liste prioritärer Stoffe im Bereich der Wasserpolitik vorgesehen, zugänglich gemacht werden, damit sie in den künftigen Vorschlägen der Kommission gemäß Artikel 16 Absätze 4 und 8 der Richtlinie 2000/60/EG berücksichtigt werden können.