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Gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hat der Überwachungsausschuss des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (im Folgenden das „Amt“) die Aufgabe, die Untersuchungstätigkeit des Amtes regelmäßig zu kontrollieren, um dessen Unabhängigkeit zu stärken.
Die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 sieht vor, dass das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (nachfolgend das „Amt“) in den durch die Verträge oder auf…
Zur Verstärkung des für die Betrugsbekämpfung verfügbaren Instrumentariums hat die Kommission unter Wahrung des Grundsatzes der internen Organisationsautonomie…
Zur intensiveren Bekämpfung von Betrug, Korruption und sonstigen rechtswidrigen Handlungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union und…
Im Zusammenhang mit externen Untersuchungen sollte das Amt mit der Ausübung der Befugnisse beauftragt werden, die der Kommission durch die Verordnung (Euratom,…
Das Amt übt die Befugnisse der Kommission zur Durchführung externer Verwaltungsuntersuchungen aus, welche dazu dienen, die Bekämpfung von Betrug, Korruption und…
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat nach Artikel 7 Absatz 6 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 883/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.