Art. 99 EUDSGVO
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG
Die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und der Beschluss Nr. 1247/2002/EG werden mit Wirkung vom 11. Dezember 2018 aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung und den aufgehobenen Beschluss gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.