Erwägungsgrund 1 32018D0219
Gemäß dem Beschluss (EU) 2017/2240 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Verknüpfung ihrer Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen (im Folgenden „Abkommen“) vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 23. November 2017 unterzeichnet.